Nutzen Sie unsere Fördermittelberatung zu den aktuellen Fördermitteln in Sachsen für Ihr Unternehmen!

Im Rahmen unserer Fördermittelberatung zeigen wir Ihnen nur die Förderprogramme auf, die für Ihr Projekt in Frage kommen. Wir unterstützen Sie sachsenweit, kompetent beim Ausfüllen der komplizierten Förderanträge und stimmen Ihr Projekt mit dem Fördermittel-Geber ab. Unsere Kompetenz liegt in der Beratung zu Investitionszuschüssen für Maschinen und Sachanlagen sowie Fördermitteln für die Digitalisierung, Existenzgründung und Unternehmensberatung.

Christoph Lehnert, Betriebsberater

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In nur 3 Schritten zu Ihren Fördermitteln

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung!

1. Rufen Sie uns gleich an!

Oder schildern Sie uns Ihr Investitionsvorhaben per Email.

2. Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Wir ermitteln unverbindlich die möglichen Förderprogramme für Ihr Projekt.

3. Beauftragen Sie uns!

Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

Unser besonderes Leistungsangebot in der Fördermittelberatung

  • Aufzeigen möglicher Förderungen für Ihr Unternehmen
  • Beratung zum speziellen Förderprogramm
  • Schreiben der Vorhabensbeschreibung
  • Begleitung beim Ausfüllen des Förderantrags und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
  • Klärung Ihrer Fragestellungen mit dem Fördermittelgeber
  • Begleitung beim Erstellen des Verwendungsnachweises

Profitieren Sie von folgenden, aktuellen Förderprogrammen!

Mittelstandsrichtlinie E-Business
Ideal für Ihre Investition in den Bereichen Digitalisierung, Hard- und Software.

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GRW Förderung Sachsen
Investitionszuschuss für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

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Förderung Unternehmerischen Know-Hows
Lassen Sie sich eine Unternehmensberatung fördern.

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Weiterbildungscheck betrieblich
Lassen Sie die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bezuschussen!

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Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Fördermittelberatung?

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Ist die Fördermittelberatung auf Sachsen beschränkt?

Unsere Kernkompetenz liegt in der Beratung zu Fördermitteln Sachsens und zu bundesweiten Fördermitteln, die sächsische Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Wir begleiten jedoch auch immer wieder Fördermittelprojekte von Unternehmen aus anderen Bundesländern.

Welche Daten benötige ich zur Einschätzung der Förderfähigkeit?

Damit wir die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens im kostenfreien Erstgespräch einschätzen können benötigen wir unter anderem folgende Informationen:

  • grobe Vorhabensbeschreibung
  • Standort und Unternehmensgröße
  • bereits erhaltene Fördermittel in den letzten 3 Jahren

Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Anhand Ihrer Informationen prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Projektes und klären Detailfragen gegebenenfalls mit dem möglichen Fördermittelgeber. Danach teilen wir Ihnen telefonisch mit wie hoch die mögliche Förderung ist. Zusätzlich erhalten Sie ein Angebot über unsere Fördermittelberatung. Sofern Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns die Beauftragung zurück.

Wann darf ich mit meinem Vorhaben beginnen?

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Deswegen dürfen Sie in der Regel mit dem Vorhaben erst mit dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides beginnen. Erst dann darf also eine Vereinbarung getroffen oder Bestellung ausgelöst werden.

Die Antragsbearbeitung kann jedoch länger dauern und zu einem Investitionsstau führen. Um dem entgegenzuwirken, kann der Fördermittelgeber in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist dafür ein Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns. Teilweise genehmigen die Fördermittelgeber einen vorzeitigen Vorhabensbeginn auch automatisch mit Antragseingang. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem positiven Bewilligungsbescheid.

Wie lange dauert es bis ich einen Zuwendungsbescheid bekomme?

Die Dauer der Bearbeitung eines Förderantrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören neben dem Umfang Ihres Projektes auch die Antragsqualität, das Förderprogramm, der Fördermittelgeber und das Antragsaufkommen. Unsere Erfahrungswerte zum jeweiligen Fördermittelprogramm teilen wir natürlich mit Ihnen.

Was ist der Bewilligungszeitraum?

Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid  bzw. Bewilligungsbescheid bestimmt. Nur zuwendungsfähige Ausgaben, die in diesem Zeitraum entstanden sind, werden gefördert und können am Ende der Laufzeit des Projektes abgerechnet werden.

Was ist ein “nicht rückzahlbarer Zuschuss”?

Investitionszuschüsse sind Geldleistungen des Staates, welche freiwillig, d. h. ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, vergeben werden. Die Investitionszulagen sind an einen bestimmten Zuwendungszweck gebunden, welcher in der entsprechenden Förderrichtlinie definiert wird. Die Zuschüsse sind nicht höher, als es unbedingt notwendig ist, um den zu fördernden Zweck zu erfüllen. Vielmehr sind Eigenmittel des Antragstellers und ggf. Mittel Dritter vorrangig einzusetzen.

In der Regel werden die Investitionszulagen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgestaltet. Dies gilt jedoch nur bei ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel. Die Förderrichtlinien beinhalten für gewöhnlich eine allgemeine Rückzahlungsklausel, welche den Zuwendungsempfänger bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel zu deren Rückzahlung verpflichtet.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Anhand des Verwendungsnachweises müssen Sie dem Fördermittelgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bescheinigen. Der Nachweis erfolgt in der Regel anhand eines Sachberichtes und durch das Einreichen der Originalbelege.

Der Fördermittelgeber kann beispielsweise anhand der Belege nachvollziehen, ob mit dem Vorhaben vorzeitig begonnen worden ist, was wiederum förderschädlich wäre.

Wissen kompakt

Weitere Begriffsdefinitionen zum Thema Förderung finden Sie hier.

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