Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer – Lassen Sie sich beraten!

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht nur sehr komplex, sondern beinhaltet auch hohe Steuersätze. Durch eine frühzeitige Planung Ihrer Vermögensnachfolge aus steuerlichen Gesichtspunkten, noch zu Lebzeiten, sichern Sie Ihr mühsam erwirtschaftetes Familienvermögen ab.

Unter Einbezug der familiären Faktoren planen wir zusammen mit Ihnen einen optimalen Übergang Ihres Vermögens. Dadurch gewinnen Sie und Ihre Erben Planungssicherheit. Die zu zahlende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer wird optimiert/minimiert.

Wir nehmen uns Zeit für Sie! Die sehr persönliche Beratung bieten wir Ihnen in unserem Steuerbüro in Bautzen an.

Erbschaftsteuererklärung Schenkungsteuer

Unser besonderes Leistungsangebot für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer umfasst:

Dr. Ute Fleischer, Steuerberaterin

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch mit mir!

  • Beratung zu Ihrer Testamentsgestaltung
  • Steuerliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung zu der Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen, Grundstücken, Unternehmenswerten und Betriebsvermögen
  • Steuerliche Gestaltung und Optimierung der Vermögensnachfolge
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Erstellung von Bedarfswerterklärungen zur Unternehmenswert- oder Grundbesitzwertfeststellung

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine Beratung zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer!

Wir freuen uns darauf, unser Expertenwissen für Ihre gelungene Vermögensnachfolge einzusetzen.

Frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge

Das Testament ist nicht das einzige Mittel zur Steuerung Ihrer Vermögensnachfolge. Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihr Vermögen durch Übertragungsverträge auf die potentiellen Erben übergehen lassen. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, dass ein Teil Ihres Vermögens gleich auf Ihre Kinder übergeht, damit nicht infolge des Umweges über den längstlebenden Ehegatten zweimal Erbschaftsteuer anfällt. Es gilt jedoch zu beachten, das Sie selbst einen finanziell sorgenfreien Lebensabend genießen möchten. Deshalb sollten die übergehenden Vermögenswerte gut skaliert werden.

Schenkung in Etappen

Die Übertragung Ihres Vermögens auf Kinder, Kindeskinder oder Ehegatten bereits zu Lebzeiten empfiehlt sich, weil Sie dadurch die für Schenkungen geltenden Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen können.

Wir beraten Sie und planen mit Ihnen zusammen die optimale Vermögensnachfolge!