Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen – auch Baulöhne!
Die Beratung zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungssachverhalten gehört zu unseren Kernkompetenzen. Unser Team sorgt nicht nur für höchste Abrechnungssicherheit, sondern auch für die termingerechte Abwicklung Ihrer Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu einer optimalen Gestaltung der Löhne und Gehälter. Dies beinhaltet zum Beispiel Arbeitgeberleistungen anstelle von Lohn- und Gehaltserhöhungen. Unsere Mitarbeiter bilden sich für Sie stets weiter, um die ständigen Änderungen im Lohn- und Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.
Mit unserem Steuerbüro in Bautzen sind wir Ihr kompetenter Lohnbuchhalter in Ostsachsen.
Unser besonderes Leistungsangebot für die Lohnbuchhaltung und Gehaltsbuchhaltung umfasst:
- Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, inklusive Baulohn
- „Mehr Netto vom Brutto“ – Optimale Gestaltung der Lohnabrechnung unter steuerlichen Aspekten
- Meldungen an Finanzbehörden, Versicherungsträger, Arbeitsamt, Landesämter für Statistik
- Fachliche Beratung bei steuerrechtlichen Belangen
- Betreuung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
Wir freuen uns darauf, unser Expertenwissen in den Erfolg Ihres Unternehmens einfließen zu lassen.
Dr. Ute Fleischer, Steuerberaterin
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Korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung – Was ist zu beachten?
Arbeitgeber sind gegenüber Ihren Arbeitnehmern dazu verpflichtet, monatlich eine korrekte Lohn- oder Gehaltsabrechnung in Textform auszustellen. Die monatlichen Abrechnungen bilden die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer. Es handelt sich somit um wichtige steuerrelevante Dokumente. Deswegen sollten die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vom Profi erstellt werden. Bei folgenden Pflichten unterstützen wir Sie:
- Wir prüfen die Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter und melden diese bei den gesetzlichen Krankenkassen fristgerecht an und ab.
- Wir beantragen bei den Krankenkassen die Versicherungsnummern für Ihre Arbeitnehmer.
- Die Sozialabgaben (Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung) berechnen wir für Sie, so dass sie diese fristgerecht überweisen können.
- Wir erstellen Jahresmeldungen mit den Beschäftigungszeiten und den beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten
- Wir erstellen Ihre Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Sonderfälle wie Mutterschutz, Elternzeit und Krankheitsfälle pflegen wir ordnungsgemäß ein.
Wer unterliegt dem Baulohn?
SOKA-pflichtige Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Baulohn zahlen. SOKA steht dabei für „Sozialkassen für das Baugewerbe“. Folgende Branchen fallen unter den Baulohn:
- Unternehmen aus dem Bau-Hauptgewerbe
- Maler- und Lackierbetriebe
- Gerüstbau
- Landschaftsbau
- Dachdeckerbetriebe
Besonderheiten beim Baulohn
Der Baulohn beinhaltet Besonderheiten, welche die Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Baugewerbe komplizierter als in anderen Gewerben machen. Gerade für kleine Unternehmen stellt es eine Hürde dar, sich mit allen Spezialfällen auszukennen. Bei falsch erstellten Abrechnungen drohen jedoch nachträgliche Beitragsforderungen durch die SOKA Bau.
Zu den Besonderheiten gehören:
- das Saison-Kurzarbeitergeld
- das Führen von Arbeitszeitkonten
- die Erstellung von Sofortmeldungen
- sowie Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
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