Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb und damit auch für die Anmeldung eines Gewerbes sind insbesondere wiederkehrende Einnahmen und eine Gewinnerzielungsabsicht. Als Influencer, Streamer oder Blogger wirst Du Gewerbetreibender, wenn Du Einnahmen durch Produktplatzierung, Werbung oder Subs erzielst und musst dann auch ein Gewerbe anmelden.

Kann ich als Freiberufler eingeordnet werden?

Sofern Deine Tätigkeit eine journalistische oder künstlerische Tätigkeit ist, so handelt es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um einen Freiberuf gemäß §18 EStG. In der Regel ist eine Einstufung von Bloggern, Influencern, Streamern oder Instagrammern als Freiberufler jedoch schwierig. Bei regelmäßigen Einnahmen aus Produktpartnerschaften stuft das Finanzamt Influencer typischerweise als Gewerbetreibende ein. Wir helfen Dir als Steuerberater bei der richtigen Zuordnung Deiner Einkünfte.

Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung nimmst Du beim Gewerbeamt in Deiner Stadt oder Gemeinde vor. Hierfür wird eine Gebühr fällig (ca. 30 Euro). Du benötigst für die Anmeldung Deinen Personalausweis und die Bezeichnung Deiner Tätigkeit. Bei der optimalen Bezeichnung Deiner Tätigkeit wird Dich der Sachbearbeiter des Gewerbeamts beraten. Es empfiehlt sich eine Bezeichnung, die nicht zu allgemein und auch nicht zu eng definiert ist, wie bspw. „Dienstleistungen im Internet“ oder „Onlinemarketing“.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerreglung kommt für Dich in Frage, wenn Deine Umsätze in dem vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 22.000 Euro lagen und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist freiwillig.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für Dich?

Mit dieser Sonderregelung hast Du weniger Verwaltungsaufwand, da Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Wenn Du Dich für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entscheidest, brauchst Du also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Deine Ausgangsrechnungen stellst Du ohne Mehrwertsteuer, musst jedoch Hinweispflichten beachten. Bei Deinen Eingangsrechnungen kannst Du dann keine Vorsteuer geltend machen. Ob die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Dich die beste Wahl ist, klären wir mit Dir.

Welche Auswirkungen hat die 22.000 Euro Schwelle?

Als Influencer bewegst Du Dich in einem sehr dynamischen Umfeld. Deine Followerzahlen können sehr rasant wachsen und dementsprechend auch Deine Einnahmen. Die Grenze von 22.000 Euro kann von Dir als Influencer sehr schnell überschritten werden. Mit dem Überschreiten der Schwelle giltst Du im Folgejahr nicht mehr als Kleinunternehmer. Du musst dann ab dem Folgejahr unter anderem Deine Rechnungen bzw. Gutschriften mit Umsatzsteuer ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen bei Deinem Finanzamt abgeben.

Welche Ausgaben kann ich steuerlich geltend machen?

Wichtig ist, dass Du nur Ausgaben steuerlich geltend machen kannst, die betrieblich veranlasst sind. Hierzu gehören typischerweise

  • Aufwendungen für die Gewerbeanmeldung
  • Betrieblich bedingte Aufwendungen für die Ausstattung Deines Arbeitszimmers oder Deinen Arbeits-PC oder Telefon und Internet
  • Gebühren für Dein Paypal-Geschäftskonto
  • Steuerberatungskosten

 

Die Ausgaben für Deine Kleidung oder Deinen Friseur sind in der Regel nicht betrieblich bedingt und können entsprechend auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe?

In der Regel betreibst Du Deine Influencer-Tätigkeit neben einem hauptberuflichen Angestelltenverhältnis. Sofern die Einnahmen aus Deiner Influencer-Tätigkeit die Einnahmen aus Deinem Angestelltenverhältnis nicht übersteigen, wirst Du in der Regel ein Nebengewerbe betreiben. Sofern Deine Influencer-Tätigkeit jedoch zum Hauptgewerbe wird, musst du Dich mit Sachverhalten wie Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen auseinandersetzen.

Christoph Lehnert, Betriebsberater

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