Was Du als Neueinsteiger im Influencer-Gewerbe wissen musst!

Du hast Dir auf Instagram, TikTok, Youtube, Twitch und Co. bereits eine kleine Community aufgebaut und bist nun dabei mit Deinem Hobby das erste Geld zu verdienen?

Du bekommst aufgrund Deiner Followerzahlen bereits Produkte von Firmen zugeschickt, welche Du dann bewirbst?

Oder Du hast bei Twitch bereits den Affiliatestatus erreicht und möchtest nun auch die Monetarisierung frei schalten und Auszahlungen und Donations Deiner Follower bekommen?

Dann gratulieren wir Dir herzlich zu Deinem neuen Gewerbe!

Um Dir als „Gewerbe-Neueinsteiger“ einen kurzen Überblick zu übergeben, was nun alles auf Dich zukommt, haben wir einen kleinen Fahrplan entwickelt, der Dir bei Deinen ersten Schritten als Unternehmer helfen soll.

Christoph Lehnert, Betriebsberater

Schritt 1: Die Anmeldung

Sobald Du Einnahmen (auch in Form von Produktzusendungen) über Insta-Kooperationen, TikTok, Twitch, Youtube und Co. erzielst, bist du gewerblich tätig. Das heißt, dass Du dann zur Anmeldung Deines Gewerbes bei Deiner Stadt/Gemeinde verpflichtet bist. Die Gewerbeanmeldung kannst Du meistens schon online über die Website Deiner Stadt/Gemeinde vornehmen. Die Anmeldung wird automatisch dem Finanzamt mitgeteilt.

Die Bezeichnung Deiner Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung ist nicht vorgegeben. Ob nun eher „Content-Creator“, „Online-Marketing“, „Streaming“ etc. zu Dir und Deinem Gewerbe passt, darfst Du frei entscheiden. Du solltest Dir darüber vorher kurz Gedanken machen. Solltest Du im Nachgang feststellen, dass weitere Tätigkeiten dazugekommen sind, z.B. der Verkauf von Merchandise, kannst Du die Tätigkeitsbeschreibung auf Deiner Gewerbeanmeldung jederzeit (entgeltlich) bei Deiner Stadt/Gemeinde erweitern lassen.

Ob Du ein Nebengewerbe oder ein Hauptgewerbe anmeldest, hängt von Deinen weiteren Tätigkeiten ab. Wenn Du noch Arbeitnehmer/Student bist und dies Deine Hauptbeschäftigung ist, meldest Du Dein Gewerbe vorerst als Nebengewerbe an. Auch das kannst Du im Nachgang ändern.

Wenn Du künstlerisch, schriftstellerisch oder unterrichtend tätig sein solltest, kann es sein, dass Du freiberuflich und nicht gewerblich tätig bist. Das ist allerdings eher die Ausnahme, da eine künstlerische Tätigkeit hier so etwas wie Sänger, Tänzer, etc. meint, welche spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen mussten, um Ihre Tätigkeit auszuüben. Solltest Du eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, musst Du kein Gewerbe anmelden und kannst direkt mit dem nächsten Schritt weitermachen.

Schritt 2: Das Kennenlernen

Durch Deine Gemeinde/Stadt hat das Finanzamt nun erfahren, dass Du ein Gewerbe betreibst. Dein Finanzamt brennt natürlich darauf, Dich kennenlernen zu können. Dafür kannst Du Dich ganz einfach über eine Registrierung auf „Elster.de“ und mit der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bei Deinem Finanzamt vorstellen.

Dabei ist wichtig, dass Du Dir bereits Gedanken gemacht hast, was Du gern an Umsätzen und Einkünften erzielen möchtest und was realistisch betrachtet auch erzielt werden wird. Das Finanzamt möchte in dem Fragebogen nämlich unter anderem von Dir wissen, ob Du Kleinunternehmer oder regelbesteuernder Unternehmer sein möchtest.

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung – Wo liegt der Unterschied?

Wer Kleinunternehmer ist, also Umsätze bis max. 22.000 € im Kalenderjahr erzielen wird, kann folgende Vereinfachungsregelungen in Anspruch nehmen:

  • Du musst keine monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben, sondern nur einmal im Jahr Deine Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung abgeben.
  • Du musst auf Rechnungen, welche Du schreibst keine Umsatzsteuer ausweisen (Brutto = Netto) und nur einen Hinweis darauf geben, dass du gemäß §19 UStG Kleinunternehmer bist. Dafür darfst Du jedoch die Mehrwertsteuer, die in von Dir bezahlten Rechnungen steckt, auch nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

 

Die Entscheidung, ob Du Kleinunternehmer sein möchtest oder nicht, wird eine Deiner ersten unternehmerischen Entscheidungen sein, die Du treffen musst!

Wenn Dir klar ist, dass Du große Kooperationen an Land ziehst und bereits im ersten oder zweiten Jahr Deiner Tätigkeit über 22.000 € Umsatz erzielen wirst, kommt die Kleinunternehmerregelung für Dich wahrscheinlich nicht in Betracht. Wenn Du allerdings nur geringe Einnahmen erzielst und auch noch keine großen Kooperationen in Sicht sind, ist es aufgrund der bürokratischen Erleichterungen für Dich eventuell sinnvoller die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. Die Entscheidung liegt bei Dir.

Wenn Du mit einem Steuerbüro zusammenarbeiten wirst, wird dieses Dich auch ausführlich dazu beraten und ggfs. die steuerliche Anmeldung für Dich übernehmen. Wenn Du noch auf der Suche nach einem geeigneten Steuerbüro bist, kannst Du übrigens meistens sehr unproblematisch die Frist zur Abgabe des Fragebogens beim Finanzamt verlängern.

Schritt 3: Es geht los!

Was ist für Deine gewerbliche Tätigkeit wichtig und muss vorher alles organisiert und bedacht werden?

  • Die Belege: Du musst als Unternehmer/in für Deine Steuererklärungen alle Rechnungen, Quittungen, Kassenbons, etc. aufbewahren! Dies solltest Du einheitlich (am besten digital) tun. Wir empfehlen, alle Papierbelege ebenfalls einzuscannen und in regelmäßigen, kurzen Abständen in Deinem Steuerordner zu archivieren. Wenn Du erst alles zusammen suchen musst, wenn es an die Erstellung Deiner Steuererklärungen geht, macht das im Nachhinein nämlich überhaupt keinen Spaß. Außerdem ist die Gefahr dann auch größer, dass Du Belege vergisst oder nicht mehr finden kannst.

 

  • Deine Konten: Es ist aus steuerlicher Sicht nicht zwingend, dass Du Deine Einnahmen und Ausgaben über ein betriebliches Bank- und/oder Paypalkonto abwickelst. ABER es ist deutlich übersichtlicher, wenn Du Gewerbe und Privat auch wirklich von Anfang an voneinander trennst. Außerdem hast Du so viel schneller einen guten Überblick, ob Du noch liquide bist oder eventuell mehr investierst, als Du einnimmst. Auch eine eventuelle Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro wird so deutlich erleichtert, da ein getrenntes Konto besser bearbeitet werden kann. Das Gleiche gilt natürlich für das Paypalkonto.

 

  • Die Krankenkasse: Wenn Du ein Hauptgewerbe angemeldet hast, musst Du dich selbst krankenversichern. Ob Du dich dabei für eine private oder freiwillig gesetzliche Krankenkasse entscheidest, liegt ganz bei Dir. Am besten holst Du Dir dazu Vergleichsangebote bei verschiedenen Krankenversicherungen ein und kannst dann in Ruhe abwägen und entscheiden. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du dich gegebenenfalls selbst versichern musst, hilft ein Anruf bei Deiner aktuellen Krankenkasse. Diese werden Dich ausführlich beraten können, ob und ab wann Du selbst für Deine Krankenversicherung aufkommen musst.

 

  • Aufzeichnungen: Wenn Du Produkte zugeschickt bekommst oder mit Deinem privaten Auto auch Fahrten für das Gewerbe tätigst, gilt es, dass auch aufzuzeichnen. Denn wer weiß denn bitte nach einem Jahr noch, was für Produkte er zugeschickt bekommen hat bzw. wo er wann und warum für das Gewerbe hingefahren ist? Am einfachsten legst Du Dir dafür Excel-Listen an, welche Du dann auch in regelmäßigen Abständen führst. So gehen weder Einnahmen noch Ausgaben unter.

 

  • Ausgaben: Oft werden wir gefragt, was alles als Betriebsausgaben abgesetzt werden kann. Dazu gleich… Als Erstes möchten wir nämlich zu bedenken geben, dass Du diese Betriebsausgaben auch erwirtschaften musst. Solltest Du vorhaben, nur Verluste zu erwirtschaften, wird das Finanzamt Dich bald in die Liebhaberei einsortieren und die von Dir bereits bezogenen Steuererstattungen wieder nachfordern. Es ist durchaus möglich, gerade in der Anfangszeit einen Verlust zu haben und auch berücksichtigt zu bekommen, aber in Summe solltest Du schon eine Gewinnerzielungsabsicht mit Deinem Gewerbe verfolgen.
    Nun zu den Ausgaben
    : Du bist ab jetzt Privatperson und Unternehmer. Du musst Dir nun stets die Frage stellen, wofür Du gerade Geld ausgibst. Für Dich privat oder für Dein Gewerbe? Bei Influencern ist das durchaus keine leichte Frage, da gerade in dieser Branche oftmals die Grenze zwischen privat und Gewerbe nicht klar und deutlich verläuft, sondern beides ineinander übergeht. Du solltest tatsächlich immer mit einem gesunden und fairen Bauchgefühl an die Sache ran gehen. Kaufst Du Dir zum Beispiel eine neue Kamera, damit Du Deine Bilder/Videos für Deinen Stream besser aufnehmen und wiedergeben kannst und nutzt diese Kamera auch mal privat, handelt es sich durchaus um eine Betriebsausgabe. Eine geringfügige private Nutzung ist auch bei betrieblich angeschafften Gegenständen erlaubt. Kaufst Du Dir jedoch eine Kamera, weil Du gerne privat für Dich fotografierst und nutzt diese Kamera dann nur ein paar Mal für Dein Gewerbe, handelt es sich nicht um eine betriebliche Ausgabe. Wichtig ist auch, dass Du Dir für betriebliche Ausgaben immer eine Rechnung auf Deinen Namen geben lässt, damit Du diese für Deine Steuerunterlagen parat hast. Ausgaben können sein: Handygebühren, Internetkosten, Hardware, Software, Bürozubehör, Steuerberatungskosten, Kontoführungsgebühren für Dein betriebliches Konto, Paypalgebühren, Zubehör für Deinen Stream/ Channel, …

 

  • Einnahmen: Hierbei ist es vor allen Dingen wichtig, dass Du alle Einnahmen angibst. Dazu gehören eben auch Produkte, die Du von Firmen unentgeltlich bekommen hast oder Donations Deiner Follower.

Schritt 4: Der Alltag!

Du bist nun bei Allen als Unternehmer/Gewerbetreibender bekannt, hast Deine interne Organisation gut vorbereitet und bist somit startklar. Du kannst endlich in Ruhe arbeiten und Geld verdienen.

Achte unterjährig immer wieder darauf, dass Du Deine Organisation und Belegablage auch so beibehältst und nicht schleifen lässt! Das was unterjährig für einen kurzen Zeitraum schon wenig Spaß macht, macht am Jahresende für das Ganze Jahr rückwirkend dann erst Recht keinen Spaß mehr.

Spätestens im Mai des Folgejahres ist es dann soweit. Du darfst das erste Mal Steuererklärungen abgeben. Dazu gehören nun Deine private Einkommensteuererklärung inklusive der Einnahme-Überschuss-Rechnung und für Dein Gewerbe die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.

Im Übrigen fällt als Kleinunternehmer nur in seltenen Fällen Umsatzsteuer an und Gewerbesteuer wird auch erst ab einem Gewinn von 24.500 € fällig. Sowohl bei der Grenze zum Kleinunternehmer (22.000 € Jahresumsatz), als auch bei der Gewinngrenze zur Gewerbesteuerpflicht (24.500 €) zählen nur die Umsätze/Gewinne aus Deinem Gewerbebetrieb. Was Du bei Deiner Arbeitnehmertätigkeit für Einkünfte erzielst, spielt hier keine Rolle.

Eine Freigrenze frei nach dem Motto: „Ich habe nur 5 € Umsatz in diesem Jahr gehabt und muss deswegen keine Steuererklärungen abgeben“, gibt es übrigens nicht. Wenn Du gewerblich tätig bist, also in regelmäßigen Abständen Geld durch Deine Tätigkeit bekommst, bist Du zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet! Ob dann Steuernachzahlungen auf Dich zukommen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Wir wünschen Dir mit Deinem Unternehmen nun alles Gute und vor allem viel Erfolg!