Nutzen Sie die GRW Förderung Sachsen – Investitionszuschuss!

Die GRW Förderung Sachsen bzw. das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) verfolgt das Ziel strukturschwache Regionen an die allgemeine Wirtschaftsstruktur heranzuführen. Es richtet sich an Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, mit einem überregionalem Absatz. Investitionen in beispielsweise Sachanlagen werden mittels eines Investitionszuschusses gefördert. Wir beraten Sie zum Förderprogramm und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Christoph Lehnert, Betriebsberater

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreies Erstgespräch!

In nur 3 Schritten zu Ihren Fördermitteln

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung!

1. Rufen Sie uns gleich an!

Oder schildern Sie uns Ihr Investitionsvorhaben per Email.

2. Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Wir ermitteln unverbindlich die mögliche Förderung für Ihr Projekt.

3. Beauftragen Sie uns!

Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

Zuwendungszweck

Durch die GRW Förderung sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen gegeben werden.

  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 € (in bestimmten Fällen mindestens 70.000 €) betragen.
  • Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stattfinden.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse können gewährt werden für:

  • materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens
  • Lohnausgaben, für die durch das Investitionsvorhaben direkt geschaffenen Arbeitsplätze

Förderbeispiele:

  • Anschaffung moderner Maschinen und Sachanlagen
  • Ausbau der Kapazitäten eines bestehenden Unternehmens bzw. einer bestehenden Betriebsstätte
  • Ausweitung der Produktion Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Betriebsstätte
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte

 

Wichtiger Hinweis: Fahrzeuge werden in der Regel nicht gefördert!

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen
  • gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Höhe der GRW Förderung Sachsen

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Der Förderhöchstsatz beträgt

  • für kleine Unternehmen 40 %
  • mittlere Unternehmen 30 %
  • große Unternehmen 20 %

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Unser Service-Leistungspaket für die GRW Förderung Sachsen

  • Beratung zur GRW Förderung Sachsen
  • Beratung und Begleitung beim Ausfüllen des Förderantrags und der notwendigen Formulare
  • Schreiben der Vorhabensbeschreibung
  • Klärung Ihrer Fragestellungen mit der SAB (Sächsische Aufbaubank)
  • Beratung und Begleitung beim Erstellen des Verwendungsnachweises

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie mehr über unsere Fördermittelberatung!

Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Fördermittelberatung?

Klicken Sie einfach auf die Plus-Symbole, um nützliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zu bekommen.

Welche Daten benötige ich zur Einschätzung der Förderfähigkeit?

Damit wir die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens im kostenfreien Erstgespräch einschätzen können benötigen wir unter anderem folgende Informationen:

  • grobe Vorhabensbeschreibung
  • Standort und Unternehmensgröße
  • bereits erhaltene Fördermittel in den letzten 3 Jahren

Werden alle Branchen gefördert?

Es wird nur das produzierende Gewerbe mit überregionalen Absatz gefördert. Eine Übersicht über die förderfähigen Branchen finden Sie im GRW Koordinierungsrahmen (Anlage 8) der SAB, in der sogenannten Positivliste.

Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Anhand Ihrer Informationen prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Projektes und klären Detailfragen gegebenenfalls mit dem möglichen Fördermittelgeber. Danach teilen wir Ihnen telefonisch mit wie hoch die mögliche Förderung ist. Zusätzlich erhalten Sie ein Angebot über unsere Fördermittelberatung. Sofern Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns die Beauftragung zurück.

Wann darf ich mit meinem Vorhaben beginnen?

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Deswegen dürfen Sie in der Regel mit dem Vorhaben erst mit dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides beginnen. Erst dann darf also eine Vereinbarung getroffen oder Bestellung ausgelöst werden.

Die Antragsbearbeitung kann jedoch länger dauern und zu einem Investitionsstau führen. Um dem entgegenzuwirken, kann der Fördermittelgeber in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist dafür ein Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns. Teilweise genehmigen die Fördermittelgeber einen vorzeitigen Vorhabensbeginn auch automatisch mit Antragseingang. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem positiven Bewilligungsbescheid.

Wie lange dauert es bis ich einen Zuwendungsbescheid bekomme?

Die Dauer der Bearbeitung eines Förderantrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören neben dem Umfang Ihres Projektes auch die Antragsqualität, das Förderprogramm, der Fördermittelgeber und das Antragsaufkommen. Unsere Erfahrungswerte zum jeweiligen Fördermittelprogramm teilen wir natürlich mit Ihnen.

Was ist der Bewilligungszeitraum?

Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid  bzw. Bewilligungsbescheid bestimmt. Nur zuwendungsfähige Ausgaben, die in diesem Zeitraum entstanden sind, werden gefördert und können am Ende der Laufzeit des Projektes abgerechnet werden.

Was ist ein “nicht rückzahlbarer Zuschuss”?

Investitionszuschüsse sind Geldleistungen des Staates, welche freiwillig, d. h. ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, vergeben werden. Die Investitionszulagen sind an einen bestimmten Zuwendungszweck gebunden, welcher in der entsprechenden Förderrichtlinie definiert wird. Die Zuschüsse sind nicht höher, als es unbedingt notwendig ist, um den zu fördernden Zweck zu erfüllen. Vielmehr sind Eigenmittel des Antragstellers und ggf. Mittel Dritter vorrangig einzusetzen.

In der Regel werden die Investitionszulagen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgestaltet. Dies gilt jedoch nur bei ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel. Die Förderrichtlinien beinhalten für gewöhnlich eine allgemeine Rückzahlungsklausel, welche den Zuwendungsempfänger bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel zu deren Rückzahlung verpflichtet.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Anhand des Verwendungsnachweises müssen Sie dem Fördermittelgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bescheinigen. Der Nachweis erfolgt in der Regel anhand eines Sachberichtes und durch das Einreichen der Originalbelege.

Der Fördermittelgeber kann beispielsweise anhand der Belege nachvollziehen, ob mit dem Vorhaben vorzeitig begonnen worden ist, was wiederum förderschädlich wäre.