Investitionszuschüsse mit dem Förderprogramm „Regionales Wachstum 2019“

Das Förderprogramm Regionales Wachstum der SAB ist ideal für Existenzgründer und kleine oder mittlere Unternehmen mit regionalem Absatz.

Wichtiger Hinweis! Das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ wird noch in 2020 neu aufgelegt. Der Fördertopf wird mit 30 Mio. Euro aufgefüllt. Bitte planen Sie jetzt schon Ihr Investitionsprojekt zusammen mit uns!

Was wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben von mind. 20.000 € auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen, außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
  • Die Förderung soll Investitionsanreize geben und Unternehmen in die Lage versetzen, z.B. neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren oder auch ihren Umsatz auszuweiten.

Förderbeispiele:

  • Anschaffung moderner Maschinen und Sachanlagen
  • Ausbau der Kapazitäten eines bestehenden Unternehmens bzw. einer bestehenden Betriebsstätte
  • Ausweitung der Produktion oder des Dienstleistungsangebots Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Betriebsstätte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihres Unternehmens bzw. einer bestehenden Betriebsstätte
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte

 

Wichtiger Hinweis: Fahrzeuge werden nicht gefördert, sofern sie dem Transport dienen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz (mind. 50%), mit weniger als 50 Beschäftigten und weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz
  • Branchen: produzierendes Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel, Beherbergung und Gastronomie, Dienstleistungsbereich, freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft

Höhe der Förderung!

Es wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der maximale Investitionszuschuss beträgt 200.000 EUR.

  • 30% der förderfähigen Kosten
  • 40% der förderfähigen Kosten im Landkreis Görlitz
  • 50% der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben, die innerhalb von 2 Jahren nach einer Unternehmensnachfolge/Geschäftsübernahme erfolgen

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Unser Service-Leistungspaket!

  • Beratung zum Förderprogramm Regionales Wachstum
  • Beratung und Begleitung beim Ausfüllen des Förderantrags und der notwendigen Formulare
  • Klärung Ihrer Fragestellungen mit der SAB (Sächsische Aufbaubank)
  • Beratung und Begleitung beim Erstellen des Verwendungsnachweises

Christoph Lehnert, Betriebsberater

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie mehr zum Förderprogramm Regionales Wachstum!

Wir freuen uns darauf, unser Expertenwissen in den Erfolg Ihres Projekts einfließen zu lassen.

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