Förderung Digitalisierung Sachsen

Die Förderung Digitalisierung erfolgt in Sachsen mittels der „Mittelstandsrichtlinie Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Das Förderprogramm ist ideal für Existenzgründer und kleine oder mittlere Unternehmen aus Sachsen. Erhalten Sie mit uns einfach und sicher Förderungen für Ihr Digitalisierungs-Vorhaben in Sachsen. Wir beraten Sie zum Förderprogramm und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Digitalisierung Sachsen Förderung

Christoph Lehnert, Betriebsberater

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Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

Was wird gefördert?

Die SAB Förderung Digitalisierung Sachsen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Unternehmen sollen mit der Förderung bestehende Absatzmöglichkeiten verbessern, neue Absatzmöglichkeiten erschließen und ihre Geschäftsprozesse optimieren.

Die Investition muss mindestens 5.000 Euro netto betragen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Beratungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung bis zu 5 Tagewerken, mit bis zu 900 € pro Tag
  • Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
  • den Erwerb neuer, projektspezifischer Hard- und Software
  • Fremdleistungen bei der Einführung entwickelter Lösungen in die Unternehmenspraxis (z.B. Hilfestellungen, Schulungen)

Förderbeispiele:

  • Einführung von Warenwirtschaftssystemen und Dokumentenmangementsystemen
  • Einführung von ECM-, XRM-, CRM- und ERP-Systemen
  • Professionelle Zeichenprogramme
  • Kassensysteme

Höhe der Förderung Digitalisierung Sachsen

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bonusförderung „Gute Arbeit“: Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Antrag stellende Unternehmen seine Mitarbeiter während der Dauer des Projekts nach Tarif oder tarifgleich vergütet.

Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine oder mittlere Unternehmen
  • freie Berufe
  • Branchen: produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungsbereich, freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft

Unser Service Leistungspaket

  • Beratung zum Förderprogramm E-Business
  • Beratung und Begleitung beim Ausfüllen des Förderantrags und der notwendigen Formulare
  • Schreiben der Vorhabensbeschreibung
  • Klärung Ihrer Fragestellungen mit der SAB (Sächsische Aufbaubank)
  • Beratung und Begleitung beim Erstellen des Verwendungsnachweises

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie mehr über unsere Fördermittelberatung!

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Welche Daten benötige ich zur Einschätzung der Förderfähigkeit?

Damit wir die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens im kostenfreien Erstgespräch einschätzen können benötigen wir unter anderem folgende Informationen:

  • grobe Vorhabensbeschreibung
  • Standort und Unternehmensgröße
  • bereits erhaltene Fördermittel in den letzten 3 Jahren

Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Anhand Ihrer Informationen prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Projektes und klären Detailfragen gegebenenfalls mit dem möglichen Fördermittelgeber. Danach teilen wir Ihnen telefonisch mit wie hoch die mögliche Förderung ist. Zusätzlich erhalten Sie ein Angebot über unsere Fördermittelberatung. Sofern Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns die Beauftragung zurück.

Wann darf ich mit meinem Vorhaben beginnen?

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Deswegen dürfen Sie in der Regel mit dem Vorhaben erst mit dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides beginnen. Erst dann darf also eine Vereinbarung getroffen oder Bestellung ausgelöst werden.

Die Antragsbearbeitung kann jedoch länger dauern und zu einem Investitionsstau führen. Um dem entgegenzuwirken, kann der Fördermittelgeber in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Voraussetzung ist dafür ein Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns. Teilweise genehmigen die Fördermittelgeber einen vorzeitigen Vorhabensbeginn auch automatisch mit Antragseingang. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem positiven Bewilligungsbescheid.

Wie lange dauert es bis ich einen Zuwendungsbescheid bekomme?

Die Dauer der Bearbeitung Ihres Förderantrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören neben dem Umfang Ihres Projektes auch die Antragsqualität,  der Fördermittelgeber und das Antragsaufkommen.

Bei der Förderung Digitalisierung Sachsen (E-Business) bekommen Sie nach einer Vorabprüfung durch die SAB in der Regel 14 Tage nach Antragstellung eine Antragseingangsbestätigung. Diese ist verbunden mit einer Erlaubnis mit dem Vorhaben beginnen zu dürfen, stellt aber keinen positiven Bewilligungsbescheid dar! Die eigentliche Bewilligung findet erst mit der Verwendungsnachweiserstellung statt.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Anhand des Verwendungsnachweises müssen Sie dem Fördermittelgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bescheinigen. Der Nachweis erfolgt in der Regel anhand eines Sachberichtes und durch das Einreichen der Originalbelege.

Der Fördermittelgeber kann beispielsweise anhand der Belege nachvollziehen, ob mit dem Vorhaben vorzeitig begonnen worden ist, was wiederum förderschädlich wäre.

Was ist ein “nicht rückzahlbarer Zuschuss”?

Investitionszuschüsse sind Geldleistungen des Staates, welche freiwillig, d. h. ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, vergeben werden. Die Investitionszulagen sind an einen bestimmten Zuwendungszweck gebunden, welcher in der entsprechenden Förderrichtlinie definiert wird. Die Zuschüsse sind nicht höher, als es unbedingt notwendig ist, um den zu fördernden Zweck zu erfüllen. Vielmehr sind Eigenmittel des Antragstellers und ggf. Mittel Dritter vorrangig einzusetzen.

In der Regel werden die Investitionszulagen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgestaltet. Dies gilt jedoch nur bei ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel. Die Förderrichtlinien beinhalten für gewöhnlich eine allgemeine Rückzahlungsklausel, welche den Zuwendungsempfänger bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel zu deren Rückzahlung verpflichtet.

Welche weiteren Fördermittel Digitalisierung Sachsen gibt es?

Die SAB fördert sächsische Unternehmen im Bereich der Digitalisierung mit Ihrer Mittelstandsrichtlinie. Diese unterteilt sich in 3 Fördermittelprogramme.

  • E-Business: Für die Anschaffung spezieller Software und Hardware ist das Programm E-Business geeignet.
  • Betriebsberatung/Coaching:  Beratungen und Coachings zu Fragen der Unternehmensführung.
  • Informationsschutz: Schutz von Daten und Informationen.

 

Neben der SAB Förderung können Digitalisierungsprojekte in Sachsen derzeit mit den Programmen „Förderung Unternehmerisches Know How“ und „Go Digital“ gefördert werden.

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